„Serientäterin“ aus Ried – Modehaus Barbara Hintermair

Und Sie hat es wieder getan. Zum wiederholten Male schon hat uns nunmehr Frau Barbara Hintermair mit ihrem Modehaus in Ried unterstützt. Auch dieses Jahr greift Sie uns wieder mit einem Sponsoringbetrag von 500,- € unter die Arme.

 

Und wie jedes Jahr wird unser erster Vorsitzende Ralph Wendling keinerlei Mühen scheuen, Frau Hintermair im beschaulichen Ried im Landkreis Aichach-Friedberg wieder persönlich für ihr großzügiges Engagement zu danken.

 

„Das Kaffeekränzchen bei ihr hat schon geradezu Tradition. Und um nichts auf dieser Welt würde ich mir das nehmen lassen“, so Ralph Wendling hierzu. „Nur durch solche großartigen Menschen wie Frau Hintermair haben so kleine Vereine wie unserer eine Überlebenschance. Ohne diese langjährigen treuen Sponsoren und Spender könnten wir unsere Arbeit zugunsten verunglückter Kinder in diesem Land überhaupt nicht aufrechterhalten. Aus diesem Grund kann ich Frau Hintermair und ihrem ganzen Team nur von Herzen nochmals Danke sagen“, so Ralph Wendling weiter. Und natürlich würde er auch nächstes Jahr wieder gerne den Weg zum Kaffeekränzchen nach Ried auf sich nehmen.

 

Kurz noch zum Modehaus Hintermair

 

Schon seit über 35 Jahren berät Barbara Hintermair mit ihrem Team nunmehr schon ihre Kundeninnen und Kunden für deren perfektes Outfit. Neben aktueller Alltagsmode für Damen und Herren führt sie auch Mode für Feste und Feiern der ganzen Gesellschaft. Anzüge für den Bräutigam, aber auch fürs Business. Elegante und lässige Outfits in Tracht, für Sie und Ihn, sowie individualisierte Lederhosen. Auch Kommunionsanzüge in modern, klassisch oder Tracht gibt es im Modehaus Hintermair.

Barbara Hintermair mit ihrem Modehaus in Ried unterstützt die "Initiative Trost spenden" auch in 2023

Kontakt

Kleine Patienten in Not e. V.

Geschäftsstelle Achern

Allerheiligenstraße 19

77855 Achern

Tel. 07841-6732116

Fax. 07841-6732117

eMail: info@trost-spenden.de

 


HINWEIS: Bestellung nur als Unternehmer und nicht als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB.